Die Geschichte der Feuer Versicherung reicht bis ins 17. Jahrhundert zurück. Sie wurde von einer christlichen Glaubensgemeinschaft in der Nähe der an der Ostsee gelegenen Stadt Danzig entwickelt. Als Grundlage gilt die „Tiegenhöfer Brandordnung“, die im Jahr 1623 geschaffen wurde. Die erste Feuer Versicherung nach heutigem Vorbild wurde von der Feuerkasse Hamburg ins Leben gerufen. Sie entstand auf Empfehlungen des Stadtrates im Jahr 1676.
Diese Versicherung ersetzt Schäden, die durch Feuer selbst und durch Strom- oder Blitzschlag verursacht werden. Heute werden in die Feuer Versicherung meist alle so genannten Elementarereignisse mit eingebunden. Darunter fallen auch Vulkanausbrüche, Überschwemmungen und Sturmschäden. Genau aus diesem Grunde hat die einstige Feuer Versicherung auch einen neuen Namen bekommen. Schließt man sie für ein komplettes Haus ab, heißt sie Wohngebäudeversicherung. Soll nur das Inventar einer Wohnung versichert werden, geschieht das durch eine Hausratversicherung. Bei der Hausratversicherung sind aber immer weitere Risiken mit eingeschlossen, zu denen zum Beispiel auch ein Diebstahl zählt.
Eine Ausnahme bei der Regulierung durch die Feuer Versicherung besteht beim Verdacht auf Brandstiftung. Sollte sich dieser Verdacht durch die Erhebungen der Brandermittler bestätigen und ein konkreter Dritttäter kann überführt werden, dann geht die Versicherung in Vorleistung und holt sich die Aufwendungen vom Täter wieder zurück. Sollte allerdings der Verdacht bestehen, dass der Eigentümer den Brand gelegt haben könnte, wird die Regulierung zurückgestellt, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Im Falle einer Eigentümerbrandstiftung erfolgt keine Regulierung der Schäden. Die konkreten Kennzeichen einer solchen Annahme sind durch höchstrichterliche Rechtsprechung festgelegt worden.
Sind in die Versicherung Elementarschäden mit eingeschlossen, dann kann es zu Risikozuschlägen kommen, die zum Beispiel dann fällig werden, wenn man in einem für Hochwasser stark gefährdeten Gebiet gebaut hat. Dieses Vorgehen wurde seit den letzten schweren Hochwassern von Oder und Elbe erheblich verstärkt. Auch muss man bei Elementarschäden durch Sturm oder Blitzschlag in Kauf nehmen, dass eine Bestätigung des jeweiligen Ereignisses durch den Deutschen Wetterdienst erfolgen muss. Da es hier in der Vergangenheit oft zu Streitigkeiten wegen lokal begrenzter Ereignisse gekommen ist, bedient man sich neuerdings auch der Daten von Stormchaser Europe.
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