Benannt nach dem Wirtschaftsfachmann Bert Rürup, hat die so genannte Rürup-Rente seit ihrer Einführung im Jahre 2005 als eine private Altersvorsorge mit stattlicher Förderung in vielen Vorsorgeplänen ihren Platz gefunden. Anders als andere Modelle ist die Basisrente jedoch nicht umlagefinanziert, sondern wird durch privates Kapital gedeckt. Der angesparte Betrag wird lebenslang verrentet. Als vorrangige Zielgruppe dieser Art der privaten Altersvorsorge gelten vor allen Dingen Selbstständige, die eine vergleichsweise hohe Steuerlast zu tragen haben. Denn andere Förderungsmögichkeiten oder eine betriebliche Altersvorsorge kommen für sie nicht in Frage oder rechnen sich häufig nicht. Doch auch Angestellte können unter Umständen von der Kapitalrente profitieren.
Genau wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können auch die Beiträge der Ökonomen-Rente während der Ansparphase unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dazu gehört unter anderem, dass die Rente nur als monatliche lebenslange Leibrente ausgezahlt werden darf oder die Vertragsansprüche weder vererbbar noch verleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sind. Der Maximalbetrag liegt dabei bei 20.000 Euro, bei Verheirateten 40.000 Euro. Im Jahr 2005 lag die steuerliche Absetzbarkeit bei 60%, bis zum Jahr 2025 steigt dieser Anteil kontinuierlich auf 100%. Die Rentenleistungen aus dieser Form der privaten Altersvorsorge sind bis zum Jahr 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Zu Beginn des Rentenbezuges wird dieser steuerfreie Anteil festgelegt und dann als fester Euro-Betrag lebenslang festgeschrieben. Die Besteuerung erfolgt also nach dem so genannten “Kohorten-Prinzip”, wobei jeder Jahrgang eine Kohorte bildet.
Angeboten werden diese Rentenmodelle sowohl als konventionelle Rentenversicherungen als auch als fondsgebundene Versicherungen, britische Versicherungen oder – in der Ansparphase – auch als Fondssparplan.