Die Verwahrung von Wertpapieren geschieht im Bankgeschäft über ein Wertpapierdepot.
Diese sogenannten Depotkonten dürfen nur von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern
geführt werden. Als Kontoart unterliegen Depotkonten den Regeln der Geldwäsche und den
allgemeinen Bedingungen für die steuerliche Behandlung von Konten. Sie können sowohl
als Einzelkonten oder als Gemeinschaftskonten eröffnet werden. Dabei muss bei Letzeren die
Verfügung festgelegt werden. Entscheidet man sich für eine Gemeinschaftverfügung kann nur
agiert werden, wenn beide Inhaber eine Aktion festlegen. Im anderen Fall kann jeder Inhaber
alleine über das Depot bestimmen. Das Oder-Depot, sowie das Gemeinschaftskonto auch
genannt wird, wird weiterhin unterteilt in die Eigentumslage an den verwahrten Wertpapieren
und den Rechten, die aus dem Depotvertrag resultieren.
Weiterhin unterscheidet man vier verschiedene Depottypen. Das Eigendepot enthält nur
Wertpapiere aus dem Eigenhandel der Bank. Somit trägt das Depot auch die Haftung
für die Verbindlichkeiten der Bank gegenüber Drittverwahrer. Fremddepots enthalten
die Wertpapiere aus Komissionsgeschäften. Das Eigentum befindet sich im Besitz des
Hinterlegers, also dem Kunden der Bank.
Als Pfanddepot bezeichnet man das Wertpapierdepot, das alle verpfändeten Wertpapiere des
Kunden der Bank beinhaltet. Der Bestand haftet in vollem Umfang für den Rückkredit des
Drittverwahrers.
Das Sonderpfanddepot enthält die beschränkt verpfändeten Wertpapiere der Kunden der
Bank. Der Bestand haftet hier für den Rückkredit, allerdings nur bis zur Höhe des dem
einzelnen Kunden gewährten Kredits.
Für jedes dieser Depots erhebt die Bank eine Depotgebühr für die Bereitstellung des Depots.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Höhe und Art der Bestände und wird danach
gestaffelt. Allgemein sind girosammelverwahrte Konten günstiger. Manche Direktbanken
bieten sogar kostenlose Kontoführung an. Für den Depotübertrag dürfen keine Gebühren
verlangt werden.
Mehr zur Eröffnung, Übertragung und Kündigung des Wertpapierdepots beim
Leitfaden für Private Finanzen unter leitfaden-finanzen.de