Es gibt bestimmte Berufsgruppen, die von der Einzahlungspflicht in die Rentenkasse befreit sind. Beispielsweise gilt das für Freiberufler, die aber bei anderen staatlichen Institutionen oder Kammern freiwillig eine Rentenkasse einrichten lassen können. Andere Angestellte müssen in die staatliche Rentenversicherung einzahlen, weil diese Beiträge letztendlich fast vollständig die Renten der heutigen Pensionäre begleichen. Allerdings ist es durch den demographischen Wandel und den Geburtenknick in vergangenen Jahrzehnten absehbar, dass die staatlichen Renten dauerhaft nicht jedes Jahr steigen, sondern eher sinken werden, auch